Unsere Praxis ist eine Bestell-/ Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Behandlungstermine sind ausschließlich für Sie reserviert.

Mit Übergabe des Rezeptes gehen Sie mit uns einen Dienstvertrag für Heilleistungen ein, dessen erbrachte Leistungen bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen werden.

Bei versäumten Terminen – gleich aus welchem Grunde – bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen haben wir keine Möglichkeit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine rechtzeitig abzusagen.

Andernfalls sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Termine nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (gemäß §611 SGB und §615 BGB).

Wir bitten um Ihr Verständnis.