Versicherte der gesetzlichen Kassen


Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
Zuzahlung: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen zahlen einen Eigenanteil. Nach der aktuellen Heilmittelrichtlinie beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.


Versicherte der privaten Kassen


Private Krankenversicherungen übernehmen den Umfang die Kosten für die Therapie, der in Ihrem Vertrag vereinbart wurde. Gerne machen wir vorab einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse abklären können.