Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann mit allen gesetzlichen und privaten Kassen abgerechnet werden.

Um diese Therapieleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Verordnung („Rezept für Logopädie“) von Ihrem Arzt:

  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/Phoniater
  • Neurologen
  • Zahnärzte/Kieferorthopäden

Sie teilen uns am Telefon oder per Mail Ihre Behandlungsanfrage mit. Damit wir jedem Patienten unsere volle Aufmerksamkeit schenken können, ist während unserer laufenden Behandlungen und bei Heim– oder Hausbesuchen ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte hinterlassen Sie hier unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – wir rufen sobald wie möglich zurück, um Ihre Anfrage aufzunehmen. Da wir nur feste Termine ohne freie Sprechstunde vergeben, können Sie in der Regel nicht sofort einen Termin bekommen. Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, sobald ein Termin frei wird.

Aufgrund des aktuellen Mangels an Logopädinnen kommt es leider zu Wartezeiten.

Nach sorgfältiger Diagnostik bespricht die behandelnde Logopädin mit Ihnen den weiteren Verlauf und die Behandlungsziele. Die Therapiesitzungen finden in der Regel in unseren Praxisräumen statt und dauern je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.

Bei gehbehinderten Patienten führen wir selbstverständlich auch Haus- und Heimbesuche durch, die vom behandelnden Arzt verordnet werden müssen.

Da wir eine „Bestellpraxis“ sind beachten Sie bitte, dass eine Behandlung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden muss, sollten sie diesen nicht wahrnehmen können. Dazu sind wir immer über Anrufbeantworter erreichbar.
Wichtig: Es ist nicht möglich, über E-Mail abzusagen!