Die Behandlung wird bei gesetzlich versicherten Patienten von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht – alle volljährigen Patientinnen und Patienten müssen 10% der Kosten sowie 10 € je Verordnung selbst tragen. Einkommensabhängig besteht ggf. die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen – fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.